Allgemeine Auftragsbedingungen

Allgemeine Auftragsbedingungen

Allgemeine Auftragsbedingungen des Vereins Caldis – das Outdoorseminar

1 Allgemeines

Für sämtliche Vereinbarungen/Geschäfte zwischen Ihnen und uns gelten ausschließlich diese „Allgemeinen Auf­tragsbedingungen“.

Entgegenstehende Geschäftsbedingungen sind nur dann wirksam, wenn sie ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen „Allgemeinen Auftragsbedingungen“ abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser „Allgemeinen Auftragsbedingungen“ unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

Hinweis im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes
Im Sinne einer leichteren Lesbarkeit sind die verwendeten Begriffe, Bezeichnungen und Funktionstitel meist in einer geschlechtsspezifischen Formulierung angeführt. Selbstverständlich stehen alle Veranstaltungen – wenn nicht anders angegeben – gleichermaßen beiden Geschlechtern offen.

Weiters sind unter der Bezeichnung „Auftraggeber“ sämtliche Kunden oder Mitglieder bzw. sonstige Personen / Institutionen zusammen gefasst.

2 Gestaltung und Ausführung

Wir sind berechtigt, Ihren Auftrag ganz oder teilweise durch unselbständig beschäftigte Mitarbeiter oder gewerbliche / freiberufliche Kooperationspartner durchführen zu lassen. Innerhalb des vorgegebenen Rahmens (Briefings) besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit.

3 Kostenvoranschläge, Vertragsabschluss und Zahlungsbedingungen

Unsere Angebote und Kostenvoranschläge sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Ihre Aufträge gelten erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung als angenommen.

Sofern für die jeweilige Veranstaltung nichts anderes angegeben ist, sind Anmeldungen telefonisch, schriftlich, E-Mail, online oder persönlich bei den Ansprechpersonen von Caldis – das Outdoorseminar vorzunehmen. Um Ihre Anmeldung bearbeiten zu können, wird um vollständige Angabe der Daten ersucht. Anmeldungen sind für den Fall, dass Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, schriftlich und sowohl von Ihnen als auch von Ihrem / Ihrer gesetzlichen Vertreter/in unterfertigt, vorzunehmen.

Sofern nichts anderes vereinbart ist, beginnt unser Honoraranspruch für Leistungen spätestens sobald diese erbracht wurden. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, sind wir berechtigt, nach Ausführung bzw. Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen. Für Teilrechnungen gelten analog die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen.

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind die von uns gelegten Rechnungen zu den vereinbarten Konditionen 14 Tage nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug und spesenfrei zahlbar. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet. Das Honorar ist grundsätzlich vor der Veranstaltung per Überweisung zu entrichten. Am Überweisungsbeleg sind Ihre Daten inkl. Seminardatum anzugeben.

Für alle Arbeiten, die – aus welchem Grund auch immer– nicht zur Ausführung gelangen, verrechnen wir eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwerben Sie an den Arbeiten keinerlei Rechte. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

4 Rücktrittsrecht und Stornobedingungen

Bei der Buchung eines Kurses oder einer Veranstaltung im Fernabsatz, insbesondere telefonisch, E-Mail oder online steht Ihnen im Fall eines Verbrauchergeschäftes im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ein gesetzliches Rücktrittsrecht innerhalb einer Frist von 14 Werktagen (Samstag zählt nicht als Werktag) gerechnet ab dem Tag des Vertragsabschlusses zu, sofern der Kurs oder die Veranstaltung nicht vereinbarungsgemäß bereits innerhalb dieser 14 Werktage ab Vertragsabschluss beginnt. Für die Inanspruchnahme dieses Rücktrittsrechtes werden keine Stornogebühren berechnet. Die Rücktrittsfrist gilt nur dann als gewahrt, wenn die schriftliche Rücktrittserklärung an die für die Kursanmeldung verantwortliche Person oder Vereinsanschrift innerhalb der Frist nachweislich abgesendet oder an dieser Anschrift persönlich abgegeben wird.

Wir sind insbesondere bei Vorliegen eines der folgenden Gründe berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten:
1. Wenn Sie Ihre Mitwirkungspflicht grob verletzen oder mit der Bezahlung eines fällig gestellten Betrages in Verzug sind.
2. Bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über Ihr Vermögen. Im Falle des Rücktritts gebührt uns die Vergütung des bis dahin angefallenen Leistungs- und Kostenaufwandes.

5 Eigentumsrecht und Nutzungsrechte

Unser gesetzliches Urheberrecht an unseren Arbeiten ist unverzichtbar. Alle unsere Leistungen, einschließlich jener aus Präsentationen (z. B. Anregungen, Ideen, Skizzen), auch einzelne Teile daraus, bleiben in unserem Eigentum und können von uns jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertrages – zurückverlangt werden.

Wir sind berechtigt, die von uns geschaffenen Werke zum Zweck der eigenen Öffentlichkeitsarbeit zu verwenden.

Sämtliche Inhalte dieser Website sind urheberrechtlich geschützt. Die Bereitstellung von Inhalten und Bildmaterial dieser Website an Dritte ist nur unter ausdrücklicher Genehmigung von Caldis – das Outdoorseminar gestattet.

Es wird keinerlei Garantie und Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen übernommen. Alle Angaben sind ohne Gewähr.

6 Termine und Fristen

Verträge zwischen Caldis – das Outdoorseminar und Auftraggebern können in schriftlicher, mündlicher oder elektronischer Form erfolgen. Terminvereinbarungen für Veranstaltungen, Seminare und Projekte gelten ebenfalls als gültige Vertragsvereinbarung.

7 Haftung

Wir verpflichten uns, die uns erteilten Aufträge sorgfältig auszuführen und dabei alle Interessen unserer Auftraggeber und Mitglieder zu wahren. Wir haften für Schäden nur im Falle, dass uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Darüber hinaus ist die Haftung betraglich auf jene Summe beschränkt, welche der Deckung der Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers, bzw. seines Erfüllungsgehilfen entspricht.

Auftraggeber sind sich dessen bewusst, dass bei sämtlichen Outdooraktivitäten wie z.B. Höhlenbefahrungen, Wasseraktivitäten, der Benützung von Niederseilgartenelementen etc., ein Restrisiko eigenverantwortlich zu tragen ist. Weiters sind sie sich bewusst, dass diese Aktivitäten die körperliche Integrität, bzw. jene Dritter, gefährden können. Zum Zeitpunkt der Ausführung müssen sich alle Teilnehmer in einem körperlich fitten und gesunden Allgemeinzustand befinden.

Alle Teilnehmer sind auf diesen Umstand entsprechend hinzuweisen, auch im Falle dass die Veranstaltung durch Dritte gebucht wird.

Teilnehmende Personen dürfen zu keinem Zeitpunkt weder unter Einfluss von Alkohol, noch unter Einfluss von sonstigen Substanzen stehen, die die Konzentrationsfähigkeit hemmen.

Eine vollständige Gefahrenabwehr ist im Outdoorbereich nicht möglich.

Jeder Teilnehmer haftet selbst dafür, uns die zur Ausführung der Tätigkeiten notwendigen Informationen zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden (z.B. gesundheitliche Beeinträchtigungen, Medikationen).

Außerdem sind die Teilnehmer verpflichtet, den Anweisungen des von Caldis – das Outdoorseminar beigestelltem Fachpersonals Folge zu leisten. Sollte den Anweisungen nicht Folge geleistet werden, oder durch falsches Verhalten die Sicherheit gefährdet sein, können Personen von den Trainern von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Eine Rückvergütung ist in diesem Fall ausgeschlossen.

Dasselbe gilt, wenn sich im Rahmen der Sicherheitseinweisung ergeben sollte, dass eine Teilnahme nicht vertretbar ist. Bricht der Teilnehmer im Laufe der Aktivitäten vorzeitig ab, erfolgt eine Abrechnung wie bei vollständiger Absolvierung der Veranstaltung.

Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber einzelne Leistungen nicht in Anspruch nehmen sollte oder er den Anforderungen aufgrund seiner Leistungsfähigkeit nicht gewachsen ist.

Der Teilnehmer leidet unter keiner Krankheit bzw. psychischen oder physischen Beeinträchtigung, die im Zusammenhang mit der Teilnahme eine Gefahr für die eigene oder die Gesundheit anderer darstellen könnte.

Für aus Panikreaktionen resultierende Unfälle übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung.

Die Durchführung sämtlicher Veranstaltungen erfolgt unter Einhaltung der aktuell geltenden Standards der jeweiligen Berufsverbände und mit bestem und aktuellem Ausrüstungsmaterial. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Teilnahme an allen Veranstaltungen von Caldis – das Outdoorseminar eingeschlossen aller angebotenen natursportlichen Aktivitäten im In- und Ausland, in Eigenverantwortung der TeilnehmerInnen erfolgt.

Ist eine sichere Abhaltung der Veranstaltung in Folge höherer Gewalt (insb. widrige Wetterbedingungen wie Starkregen oder Starkwind) erschwert oder gefährdet, so ist Caldis – das Outdoorseminar berechtigt, über den Abbruch der Veranstaltung zu entscheiden.

Ein Abbruch begründet keinen Anspruch auf Erstattung der Teilnehmergebühr.

Caldis – das Outdoorseminar ist darin bestrebt, im Einzelfall, insbesondere dann, wenn ein Abbruch in einem frühen Stadium der Veranstaltung erforderlich ist, einen Ersatztermin zu finden.

Für Sach- und Vermögensschäden haftet Caldis – das Outdoorseminar ausschließlich nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters oder dessen Erfüllungsgehilfen.

8 Gerichtsstand, salvatorische Klausel

Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht für den Bezirk Güssing, Burgenland. Sollte einer der vorgenannten Punkte ungültig sein, behalten alle anderen ihre Gültigkeit.